News der Immobilienbranche

Unser Newsbereich informiert Sie über die wichtigsten Entwicklungen des Immobilienmarktes in Münster, NRW und Deutschland. Kurz und kompakt stellen wir Ihnen aktuelle Informationen bereit, die Sie stets auf dem neuesten Stand der Immobilienwirtschaft halten. Des Weiteren erhalten Sie wertvolle Tipps und Anregungen rund um die eigene Immobilie.


EnEV 2014: Worauf Verkäufer und Vermieter achten müssen

Am 1. Mai 2014 ist die überarbeitete Version der Energieeinsparverordnung (EnEV) der Bundesregierung in Kraft getreten. Hiermit wurden Vorgaben der EU umgesetzt, die sich auf die Energieeffizienz von Gebäuden beziehen. Ziele der Regulierung sind beispielsweise eine erhöhte Nutzung von Energieeinsparpotenzialen bei Neubauten und bei bereits errichteten Immobilien das Setzen von Modernisierungsanreizen. Diese Neuregulierung des Gesetzes birgt einige Fallstricke in sich, die Verkäufer sowie Vermieter von Immobilien wissen sollten. Allgemein gesehen erlangt der Energieausweis eine höhere Gewichtung. Ab Mai müssen auf neuen Ausweisen die Energieeffizienzklassen aufgelistet werden und alle Verkäufer und Vermieter bzw. Makler müssen den Energieausweis bei Immobilienbesichtigungen aktiv vorlegen. Nach dem Verkauf ist der Energieausweis an den Käufer zu übermitteln oder nach Abschluss des Mietvertrags an den Mieter (in Kopie) auszuhändigen. Dabei ist für Verkäufer/Vermieter bzw. den berufenen Makler von großer Bedeutung, schon bei der Vermarktung der Immobilie (Anzeige in Print- oder Onlinemedien) alle relevanten Werte des Energieausweises aufzuführen. Detailliert sind hierbei die Art des Energieausweises (Energiebedarfs- oder Energieverbrauchsausweis), der gemessene Wert des Energieverbrauchs bzw. –bedarfs, die Energieträger der Heizungsanlage der Immobilie, das Baujahr des Gebäudes sowie die Energieeffizienzklasse zu beschreiben. Generell ist bei Verbrauchsausweisen der ermittelte Kennwert um eine Pauschale von 20,0 kWh/(m²·a) zu erhöhen, falls der Energieverbrauch für die Warmwasserbereitung nicht darin enthalten ist. Bei der Energieeffizienzklasse gibt es eine Sonderregelung nach der eine Nennung nur notwendig ist, wenn der Energieausweis nach Inkrafttreten der Energieeinsparverordnung (01.05.2014) erstellt wurde.
Beim Energieträger Gas kann es zur Unterscheidung mehrerer Erdgas-Sorten kommen. Hierbei geht es um die Erdgasqualität des E- und LL-Gases. Je nach Förderquelle unterscheidet sich die Zusammensetzung des Gases. Daraus ergeben sich zwei Gruppen, das Erdgas E (auch Erdgas H, H-Gas oder High-Gas) mit einem höheren Brennwert als das Erdgas LL (auch Erdgas L, L-Gas oder Low-Gas). Das E-Gas ist qualitativ hochwertiger als das LL-Gas, es wird also weniger Gas benötigt um denselben Nutzen zu erhalten. Neben Änderungen am Energieausweis schreibt das EnEV den Austausch alter Heizkessel vor. Für diese Verordnung besteht noch eine Frist bis zum 01.01.2015. Danach dürfen keine Heizkessel mehr betrieben werden, die älter als 30 Jahre sind. Ausnahmen bilden hierbei die Brennwertkessel und Niedrigtemperaturheizkessel. Auch Eigentümer von Ein- bzw. Zweifamilienhäusern fallen nicht unter diese Regelung, wenn wenigstens eine Wohneinheit in der Immobilie selbst bewohnt wird.
Die Neuregelungen des Gesetzes sollten keinesfalls missachtet werden, da das Nichtauflisten von Pflichtangeben eine Ordnungswidrigkeit darstellt. Ab dem 01. Mai 2015 drohen bei einer Missachtung Bußgelder von bis zu 15.000 €.
Insgesamt gesehen erlangt der Energieausweis mit der Erneuerung des Gesetzes eine höhere Relevanz für Verkäufer und Vermieter. Die Pflichtangaben des Energieausweises und alle anderen Pflichtangaben bei der Bewerbung einer Immobilie sollten unbedingt Beachtung finden, auch um Bußgelder und Abmahnungen zu vermeiden. Eine Vermarktung, den gesetzlichen Bestimmungen nach, kann von einem Immobilienmakler durgeführt werden, der durch Erfahrung und Fachwissen sämtliche Verordnungen/Gesetzestexte kennt. Bei der eigenständigen Vermarktung sollte, vor Aufnahme der Marketingmaßnahmen, auf jeden Fall eine intensive Gesetzes- und Verordnungsrecherche vorausgehen. Immobilien- bzw. Wohnungseigentümer, die noch keinen Energieausweis besitzen, können sich bei den Architekten-, Ingenieur- sowie Handwerkskammern nach geeigneten Erstellern erkundigen. Generell gilt, dass Bedarfsausweise aufgrund des erhöhten Erstellungsaufwandes deutlich kostenintensiver als Verbrauchsausweise sind. Einen Energieverbrauchsausweis erhält man schon für unter 80 Euro. Eine Datenbank für die Energieberater-Suche können Betroffene auf der Homepage der Deutschen Energie-Agentur (dena) finden.

Zusammenfassung der Pflichtangaben in Print- und Onlinemedien

  • Art des Ausweises
    • Energiebedarfsausweis oder
    • Energieverbrauchsausweis
  • Gemessener Wert
    • Energiebedarf oder
    • Energieverbrauch
      • Kennwert um 20,0 kWh/(m²·a) erhöhen, falls Warmwasserbereitung nicht enthalten
  • Energieträger
    • z. B. Öl, Erdgas, Fernwärme etc.
  • Baujahr des Gebäudes
  • Energie­effizienz­klasse
    • Nennung Pflicht bei Ausweisen mit Erstelldatum nach dem 01.05.2014

Der richtige Versicherungsschutz ist essenziell

Für Mieter einer Wohnung, zumeist in einem Mehrparteienhaus, kann der Verlust des Wohnungsschlüssels einen großen finanziellen Schaden bedeuten. Ist die eigene Haftpflichtversicherung falsch gewählt oder deckt den Schlüsselverlust nicht in ausreichender Höhe ab, kann dies unter Umständen zu einer bösen Überraschung führen. Mieter sind nämlich grundsätzlich dazu verpflichtet, verlorene Wohnungsschlüssel zu ersetzen. Da die Sicherheit aller Parteien des Hauses gewährleistet sein muss, reicht es meist nicht aus den Wohnungsschlüssel einfach nur nachmachen zu lassen. In der Regel ist es notwendig, die gesamte Schließanlage des Hauses zu erneuern. Die Möglichkeit einen Ersatzschlüssel herstellen zu lassen besteht ausschließlich dann, wenn nachweislich eine Zuordnung zur Wohnung nicht mehr möglich ist. Ein Beispiel hierfür wäre der Verlust des Schlüssels im Meer während einer Kreuzfahrt.


Mehr Spielraum für Steuerbonus bei haushaltsnahen Dienstleistungen

Der Bundesfinanzhof, mit Hauptsitz in München, hat den Handlungsspielraum für Handwerkerleistungen an der selbst genutzten Immobilie ausgeweitet. Die Steuerermäßigung für die Umgestaltung eines Gartens gilt nunmehr auch für die Neuanlage von Gartenelementen. Dies war zuvor nicht möglich, es wurde klar zwischen dem Arbeitsaufwand für eine Umgestaltung und den Arbeitskosten für eine Neuerrichtung unterschieden. Der BFH hat nun entschieden, dass es für die Trennung zwischen den Herstellungskosten der Neuanlage und der Modernisierung bzw. dem Erhaltungsaufwand eines Gartens keinerlei Grundlage im Gesetzestext gebe. Gartenbesitzer können somit mehr Handwerkerleistungen steuerlich geltend machen.


Eine sichere Immobilie in der Urlaubszeit

Statistisch gesehen wird in der Bundesrepublik Deutschland alle zwei Minuten eingebrochen und der dabei entstehende Schaden beläuft sich im Schnitt auf ca. 2.400 Euro pro Einbruch. Vor diesem Hintergrund ist es ratsam, sein Eigenheim vor jedem Urlaubsantritt gut zu sichern. Es gibt zahlreiche Maßnahmen, die schnell und kostengünstig vorm Urlaubsantritt erledigt werden können. Es sollte z. B. ein Nachbar oder Freund darum gebeten werden, regelmäßig den Briefkasten zu leeren. Der Anrufbeantworter sollte bestenfalls ausgeschaltet werden und unter keinen Umständen durch den aufgesprochenen Text darauf hinweisen, dass zurzeit niemand im Hause ist. Auch öffentliche Ankündigungen der Urlaubszeit, z. B. über Facebook, sollten vermieden werden. Die Haustür sollte nicht nur zugezogen werden, sondern aus Versicherungs- und Sicherheitsgründen stets mit zwei Schlüsselumdrehungen zugeschlossen werden. Kontrollieren Sie vor der Abfahrt ob alle Fenster verschlossen sind. Für einen geringen Geldbetrag können Zeitschaltuhren den Eindruck einer belebten Immobilie erwecken und Schlösser an den Fenstergriffen zusätzlichen Schutz bringen. Wertsachen sowie Bargeld sollten in einem Tresor oder Bankschließfach deponiert werden und nicht frei zugänglich herumliegen. Schafft Ihre Immobilie es, dem Einbruchsversuch ungefähr fünf Minuten zu widerstehen, brechen die Täter Ihr Vorhaben meist ab und es ist nur bei einem Einbruchsversuch geblieben. Für den Fall der Fälle ist ein Foto oder eine Liste der Wertgegenstände Ihrer Immobilie ratsam. Langfristig lohnt sich auf jeden Fall die Investition in Sicherheitstechniken für Ihr Haus oder Ihre Wohnung, Experten der Polizei sollten Ihre erste Anlaufstelle sein.


Einführung des KELLER Immobilien News- und Tipp-Bereichs

Wir freuen uns, Ihnen unseren neuen KELLER Immobilien Informationsservice vorstellen zu dürfen. Im KELLER Immobilien Newsbereich erhalten Sie viele nützliche Tipps rundum die eigene Immobilie und Ihre Vermietungsobjekte. Neue Gerichtsbeschlüsse sowie Veränderungen in Gesetzestexten als auch allgemeine Ratschläge zum Umgang mit Immobilien werden Ihnen hier von uns zusammengefasst bereitgestellt. Unser Newsarchiv wird von nun an in seiner Größe stetig wachsen und Sie immer auf dem neuesten Stand der Immobilienbranche halten. Wir hoffen, dass einige unserer Tipps und Informationen Ihnen mit Ihrer Immobilie weiterhelfen können.

Ihr KELLER Immobilien Münster Team | Immobilienmakler Münster Nordrhein-Westfalen (NRW)