Preisliste
Was zahlen Sie als Verkäufer*in, Vermieter*in, Käufer oder Mieter*in?
Auf dieser Seite haben wir Ihnen kurz dargestellt wer bei einer Kooperation mit der KELLER Immobilien GmbH, wann, wieviel an wen zu leisten hat. Die Preisliste ist in vier Bereiche gegliedert, in die Ansprüche des Immobilienmaklers gegen die Verkäufer*innen, Käufer*innen, Mieter*innen sowie die Vermieter*innen. Diese Kategorien ermöglichen Ihnen einen sofortigen Überblick über anfallende Kosten und machen einen Preisvergleich der Immobilienmakler*innen in Münster einfacher als auch transparenter. Für weiterführende Fragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gern zur Verfügung.
Verkauf/Kauf Eigentumswohnung & Wohnhaus
Verkäufer*innen einer ETW/Immobilie: 3,57 % inkl. MwSt.
Die bundesweite Neuregelung der Provisionsteilung beim Verkauf einer Wohnung oder einer Immobilie gilt seit dem 23.12.2020 und regelt die hälftige Teilung der Provision zwischen Verkäufer- sowie Käuferpartei. Verkäufer*innen einer Eigentumswohnung oder eines Wohnhauses zahlen für die Serviceleistungen der KELLER Immobilien GmbH 3,57 % inkl. Mehrwertsteuer (MwSt.) des Kaufpreises. Alle Makleraktivitäten im Zusammenhang mit einer Vermarktung sind bei KELLER Immobilien bis zur Beurkundung des notariellen Kaufvertrages absolut kostenlos. Hierzu zählen beispielsweise auch die Wertermittlung, Exposé-Erstellung sowie sämtliche Marketingmaßnahmen.
Käufer einer ETW/Immobilie: 3,57 % inkl. MwSt.
Die bundesweite Neuregelung der Provisionsteilung beim Verkauf einer Wohnung oder einer Immobilie gilt seit dem 23.12.2020 und regelt die hälftige Teilung der Provision zwischen Verkäufer- sowie Käuferpartei. Kundinnen und Kunden, die über die KELLER Immobilien GmbH eine Wohnimmobilie oder Eigentumswohnung erwerben, zahlen somit üblicherweise eine Provision von 3,57 % inkl. Mehrwertsteuer des notariell beurkundeten Kaufpreises. In Einzelfällen ist eine konkrete Provisionssumme oder ein anderer Prozentsatz im Exposé ausgewiesen, in diesen Fällen wird selbstverständlich dieser Prozentsatz veranschlagt. Alle Serviceleistungen der KELLER Immobilien GmbH sind bis zur Beurkundung des notariellen Kaufvertrages absolut kostenlos.
Verkauf/Kauf Grundstück
Verkäufer*innen eines Grundstücks: Kostenfreier Service
Für Verkäufer*innen eines Grundstücks fallen keinerlei Kosten für die Serviceleistungen der KELLER Immobilien GmbH an. Alle Makleraktivitäten im Zusammenhang mit einer Vermarktung sind für Verkäufer kostenlos. Hierzu zählen beispielsweise auch die Wertermittlung, Exposé-Erstellung sowie sämtliche Marketingmaßnahmen.
Grundstückskauf: 5,95 % inkl. MwSt.
Kunden sowie Kundinnen, die über die KELLER Immobilien GmbH ein Grundstück erwerben, zahlen üblicherweise eine Provision von 5,95 % inkl. Mehrwertsteuer des vereinbarten Kaufpreises. In Einzelfällen ist eine konkrete Provisionssumme oder ein anderer Prozentsatz im Exposé ausgewiesen, in diesen Fällen wird selbstverständlich dieser Wert veranschlagt. Auch beim Grundstückskauf sind alle Serviceleistungen der KELLER Immobilien GmbH bis zur Beurkundung des notariellen Kaufvertrages absolut kostenlos.
An-/Vermietung Wohnung & Wohnhaus
Mietinteressent*innen: Kostenfreier Service
Mieter*innen, die eine Gewerbefläche, Wohnimmobilie oder Wohnung über die KELLER Immobilien GmbH anmieten, tragen keine Kosten für die Maklertätigkeit. Alle Aktivitäten der Immobilienagentur sind im Zusammenhang mit einer Vermietung kostenlos für die Mietpartei.
Vermieter*in: Objektabhängig, flexibel und inkl. 12-Monate-Garantie
Vermieter*innen, die ein Haus, eine Wohnung, Gewerbeimmobilie oder -fläche professionell über die KELLER Immobilien GmbH vermieten lassen möchten, zahlen eine Maklerprovision (auch Courtage genannt), die vom jeweiligen Objekt abhängig ist. Hierfür werden die Immobilien bzw. Wohnungen nach mehreren Merkmalen beurteilt und in eine der folgenden Preiskategorien eingestuft:
In der Kaltmiete sind keine Nebenkosten (NK) für das Mietobjekt enthalten (z. B. Strom, Wasser, Müllabfuhr, Reinigung des Hausflurs etc.). Wie beim Kauf, ist auch bei der Anmietung eines Objekts eine Provisionszahlung ausschließlich beim Vermittlungserfolg an den Immobilienmakler zu leisten, also bei einer rechtswirksamen Unterzeichnung des Mietvertrags.